Cobot ohne Schutzzaun: Sicherheit, Risikobeurteilung und ISO/TS 15066 erklärt
Ja, Cobots dürfen oft ohne trennenden Schutzzaun arbeiten, aber nicht automatisch. Ob ein zaunfreier Betrieb erlaubt ist, entscheidet immer die Risikobeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes. Hier, wie kollaborative Sicherheit funktioniert und worauf Sie achten müssen.
„Cobots dürfen ohne Zaun arbeiten" ist eine der häufigsten Aussagen, und eine der am häufigsten missverstandenen. Richtig ist: Sie dürfen es oft, aber nie automatisch. Es kommt auf den Arbeitsplatz an.
Was kollaborative Sicherheit überhaupt bedeutet
Ein Cobot ist von Haus aus so gebaut, dass er Kontakt erkennt und mit begrenzter Kraft und Geschwindigkeit arbeitet. Die wichtigste kollaborative Betriebsart heißt Leistungs- und Kraftbegrenzung: Der Roboter darf einen Menschen berühren, aber nur mit so wenig Kraft, dass keine Verletzung entsteht. Wie viel Kraft und Druck dabei zulässig sind, beschreibt die Spezifikation ISO/TS 15066 mit konkreten biomechanischen Grenzwerten für die verschiedenen Körperregionen.
Die Risikobeurteilung entscheidet, nicht der Roboter
Der entscheidende Punkt: Nicht der Cobot allein bestimmt, ob ein Zaun nötig ist, sondern die Risikobeurteilung der gesamten Anwendung. Betrachtet wird nicht nur der Arm, sondern auch das Werkzeug am Armende (Greifer, Klinge, Schweißkopf), das Werkstück, die Geschwindigkeit und die Umgebung. Erst wenn diese Bewertung zeigt, dass keine unzumutbare Gefahr besteht, ist der zaunfreie Betrieb erlaubt.
Wann trotz Cobot eine Schutzeinrichtung nötig ist
Eine zusätzliche Schutzeinrichtung kann erforderlich sein, wenn vom Werkzeug oder Werkstück eine Gefahr ausgeht, die der Cobot nicht selbst entschärft:
- scharfe oder spitze Werkzeuge,
- heiße Teile oder Prozesse,
- schwere Lasten, die beim Kontakt verletzen könnten,
- hohe Geschwindigkeiten, die die Kraftgrenzen überschreiten.
In solchen Fällen kommen Maßnahmen wie ein Laserscanner (der den Roboter verlangsamt oder stoppt, wenn jemand näher kommt) oder eine teilweise Umzäunung zum Einsatz. Das nimmt dem Cobot nicht seinen Vorteil, es macht die Anwendung nur sicher.
Wer verantwortlich ist: die CE-Kennzeichnung
Für die Sicherheit und die CE-Konformität der kompletten Zelle ist derjenige verantwortlich, der die Anlage in Verkehr bringt, in aller Regel der Integrator, der die Zelle aufbaut. Er erstellt die Risikobeurteilung, setzt die Schutzmaßnahmen um und vergibt die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage. Für Sie als Betreiber heißt das: Achten Sie darauf, dass Ihr Integrator Risikobeurteilung und CE-Konformität ausdrücklich mitliefert. Das ist kein Detail, sondern Pflicht.
Kurz gesagt
Cobots dürfen oft ohne Schutzzaun arbeiten, aber erst, wenn die Risikobeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes es zulässt. ISO/TS 15066 liefert die Kraftgrenzen, der Integrator liefert Risikobeurteilung und CE. Fragen Sie beides aktiv ab, bevor Sie unterschreiben.
Häufige Fragen
Dürfen Cobots ohne Schutzzaun betrieben werden?
Häufig ja, aber nicht automatisch. Ob ein Cobot ohne trennenden Schutzzaun arbeiten darf, ergibt sich aus der Risikobeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes. Erst wenn diese zeigt, dass von Roboter, Werkzeug und Werkstück keine unzumutbare Gefahr ausgeht, ist der zaunfreie Betrieb zulässig.
Was ist ISO/TS 15066?
ISO/TS 15066 ist eine technische Spezifikation für kollaborative Roboter. Sie ergänzt die Normen ISO 10218 und beschreibt unter anderem biomechanische Grenzwerte, also wie viel Kraft und Druck im Kontakt mit dem Menschen zulässig sind, vor allem für die Betriebsart der Leistungs- und Kraftbegrenzung.
Wann braucht ein Cobot trotzdem eine Schutzeinrichtung?
Wenn vom Werkzeug oder Werkstück eine Gefahr ausgeht, die der Cobot selbst nicht entschärft, etwa scharfe Klingen, heiße Teile, schwere Lasten oder hohe Geschwindigkeiten. Dann kann trotz kollaborativem Roboter eine Schutzeinrichtung wie ein Laserscanner oder eine Umzäunung nötig sein.
Wer ist für die CE-Konformität der Cobot-Zelle verantwortlich?
Verantwortlich ist derjenige, der die komplette Anlage in Verkehr bringt, in der Regel der Integrator, der die Zelle baut. Er erstellt die Risikobeurteilung, setzt die Sicherheitsmaßnahmen um und vergibt die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage.
Dieser Artikel ist eine allgemeine, vereinfachte Orientierung und ersetzt keine sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die geltenden Normen, die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung und die Risikobeurteilung Ihres konkreten Arbeitsplatzes.