Cobot abschreiben 2026: Degressive AfA, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für die Roboterzelle
Zuschüsse für Cobots sind selten und regional. Die Steuerseite dagegen steht jedem Betrieb offen: Bis Ende 2027 dürfen Sie eine Roboterzelle mit bis zu 30 Prozent pro Jahr degressiv abschreiben, kleinere Betriebe ziehen über den Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 Prozent der Kosten schon vor dem Kauf vom Gewinn ab und legen 40 Prozent Sonderabschreibung obendrauf. Dieser Artikel rechnet an einer 80.000-Euro-Zelle durch, was das für Ihre Liquidität bedeutet, und wo die Fallen liegen.
Wenn wir mit Mittelständlern über die Finanzierung ihrer ersten Cobot-Zelle sprechen, geht es fast immer um Zuschüsse: Digitalbonus, GRW, BAFA. Die Abschreibung kommt selten zur Sprache, obwohl sie im Anschaffungsjahr oft mehr Liquidität freisetzt als jeder Landeszuschuss. Der Grund: Sie ist unspektakulär, sie braucht keinen Antrag, und sie taucht erst in der Steuererklärung auf. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick, Stand September 2026.
Warum die Steuerseite 2026 und 2027 besonders interessant ist
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (in der Presse „Investitions-Booster“ oder „Wachstumsbooster“) hat der Bund im Sommer 2025 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt, und zwar deutlich höher als in früheren Runden: bis zu 30 Prozent pro Jahr, für alle Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Ein Cobot samt Greifer, Zuführung, Schutzeinrichtung und Steuerung ist genau so ein Wirtschaftsgut. Parallel gilt weiterhin der Paragraf 7g EStG mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung, der seit dem Wachstumschancengesetz 2024 ebenfalls großzügiger ausfällt.
Der entscheidende Unterschied zu allen Förderprogrammen, über die wir in diesem Magazin schreiben: Es gibt keinen Antrag, keine Frist vor Vorhabensbeginn, keine Bewilligungsstelle und keinen Fördertopf, der leer sein kann. Die Regeln stehen im Einkommensteuergesetz, und sie gelten für die GmbH in Bayern genauso wie für den Einzelunternehmer in Brandenburg. Sie müssen nur rechtzeitig wissen, dass es sie gibt, und den Kauf so terminieren, dass Sie sie nutzen können.
Die drei Hebel auf einen Blick
1. Degressive AfA: bis zu 30 Prozent vom Restbuchwert pro Jahr, für jeden Betrieb, befristet bis 31.12.2027.
2. Investitionsabzugsbetrag (§7g Abs. 1 EStG): bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten vorab vom Gewinn abziehen, nur für Betriebe mit maximal 200.000 Euro Gewinn.
3. Sonderabschreibung (§7g Abs. 5 EStG): zusätzlich bis zu 40 Prozent, frei verteilbar auf fünf Jahre, gleiche Gewinngrenze.
Hebel 1: Degressive AfA mit 30 Prozent
Bei der linearen Abschreibung verteilen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Industrieroboter werden in den amtlichen AfA-Tabellen meist mit fünf bis acht Jahren geführt; welche Tabelle und welche Dauer für Ihre Zelle gilt, klärt der Steuerberater. Bei der degressiven Abschreibung setzen Sie stattdessen jedes Jahr einen festen Prozentsatz auf den Restbuchwert an. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht überschreiten. Bei sechs Jahren Nutzungsdauer wäre das Dreifache 50 Prozent, also greift die Obergrenze von 30 Prozent.
Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig nach Monaten gerechnet. Wer im März kauft, bekommt zehn Zwölftel des Jahresbetrags. Später dürfen Sie einmalig zur linearen Methode wechseln, was sich lohnt, sobald die lineare Abschreibung auf den Restwert höher wäre als 30 Prozent davon. In der Praxis passiert das in den letzten zwei bis drei Jahren der Nutzungsdauer.
Rechenbeispiel: Zelle für 80.000 Euro, Kauf im März 2026, sechs Jahre Nutzungsdauer
| Jahr | Linear (13.333 Euro p.a.) | Degressiv (30 Prozent vom Restbuchwert) | Restbuchwert degressiv |
|---|---|---|---|
| 2026 (10 Monate) | 11.111 Euro | 20.000 Euro | 60.000 Euro |
| 2027 | 13.333 Euro | 18.000 Euro | 42.000 Euro |
| 2028 | 13.333 Euro | 12.600 Euro | 29.400 Euro |
| Summe nach drei Jahren | 37.778 Euro | 50.600 Euro |
Nach drei Jahren haben Sie degressiv rund 12.800 Euro mehr Aufwand verbucht als linear. Bei einer typischen Gesamtsteuerbelastung von etwa 30 Prozent (GmbH: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) sind das rund 3.800 Euro Steuern, die Sie in den ersten drei Jahren nicht zahlen, sondern erst später. Kein Geschenk, aber ein zinsloser Kredit vom Finanzamt, und zwar genau in der Phase, in der die Zelle noch eingefahren wird und der ROI erst anläuft.
Hebel 2: Investitionsabzugsbetrag, die Abschreibung vor dem Kauf
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g Abs. 1 EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition schon vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen. Sie brauchen dafür weder ein konkretes Angebot noch einen festen Hersteller, nur die Absicht, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre ein bewegliches Wirtschaftsgut dieser Funktion anzuschaffen. Ein Betrieb, der 2026 einen guten Abschluss hat und für 2027 oder 2028 eine Roboterzelle plant, kann so bereits in der Steuererklärung 2026 bis zu 40.000 Euro (bei 80.000 Euro Planung) vom Gewinn nehmen.
Die Voraussetzungen sind eng, aber für einen typischen Mittelständler mit 20 bis 100 Beschäftigten oft erfüllbar: Der Gewinn darf im Abzugsjahr höchstens 200.000 Euro betragen (für Bilanzierer und Einnahmen-Überschuss-Rechner gleichermaßen), die Zelle muss im Anschaffungsjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden, und die Summe aller offenen Abzugsbeträge je Betrieb ist auf 200.000 Euro gedeckelt.
Wird die Zelle dann tatsächlich gekauft, wird der Abzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, im Gegenzug dürfen die Anschaffungskosten um denselben Betrag gemindert werden. Die 80.000-Euro-Zelle geht also mit 40.000 Euro in die Abschreibung. Unterm Strich haben Sie Abschreibungsvolumen aus der Zukunft in ein Jahr vorgezogen, in dem Sie es steuerlich am besten brauchen konnten.
Hebel 3: 40 Prozent Sonderabschreibung obendrauf
Für Anschaffungen seit 2024 erlaubt §7g Abs. 5 EStG zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent der (gegebenenfalls um den IAB geminderten) Anschaffungskosten. Sie kommt neben der regulären linearen oder degressiven AfA zum Ansatz und lässt sich frei auf das Anschaffungsjahr und die vier folgenden Jahre verteilen. Es gelten dieselbe Gewinngrenze von 200.000 Euro (im Vorjahr der Anschaffung) und dieselbe 90-Prozent-Nutzungsregel. Wichtig: Die Sonderabschreibung funktioniert auch ohne vorherigen IAB. Wer die Planung verpasst hat, kann sie im Kaufjahr trotzdem nutzen.
Alle drei Hebel kombiniert: die 80.000-Euro-Zelle im Zeitraffer
| Schritt | Wann | Steuerlich wirksamer Aufwand |
|---|---|---|
| Investitionsabzugsbetrag (50 Prozent von 80.000 Euro) | Steuerjahr 2025 (Planung) | 40.000 Euro |
| Kauf und Hinzurechnung, Anschaffungskosten gemindert auf 40.000 Euro | März 2026 | (neutral) |
| Sonderabschreibung 40 Prozent von 40.000 Euro | 2026 | 16.000 Euro |
| Degressive AfA 30 Prozent von 40.000 Euro, zehn Zwölftel | 2026 | 10.000 Euro |
| Bis Ende 2026 abgesetzt | 66.000 Euro von 80.000 Euro (82,5 Prozent) |
Bei rund 30 Prozent Steuerbelastung entspricht das etwa 19.800 Euro Steuern, die vor oder im Anschaffungsjahr nicht fällig werden. Zum Vergleich: Der Digitalbonus Bayern zahlt kleinen Betrieben maximal 30.000 Euro, aber nur in Bayern, nur unter 50 Beschäftigten und nur mit Antrag vor der Bestellung. Die Steuerhebel stehen bundesweit offen. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel und ersetzen keine Beratung; der tatsächliche Effekt hängt von Rechtsform, Steuersatz und Gewinnverlauf ab.
Was in der Praxis schiefgeht
Leasing statt Kauf. Bei einem klassischen Leasingvertrag bilanziert der Leasinggeber, nicht Sie. Damit entfallen AfA, IAB und Sonderabschreibung; die Leasingrate ist stattdessen laufende Betriebsausgabe. Das kann trotzdem die richtige Entscheidung sein, aber die Steuerhebel aus diesem Artikel gehören dann dem Leasinggeber. Beim Mietkauf mit Eigentumsübergang sieht es anders aus. Die Varianten haben wir in Cobot kaufen, leasen oder mieten? verglichen.
Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage. Fließt ein Investitionszuschuss (etwa GRW oder Digitalbonus), haben Sie das Wahlrecht, ihn sofort als Ertrag zu versteuern oder die Anschaffungskosten zu kürzen. Kürzen Sie, sinkt auch das Abschreibungsvolumen. Das ist kein Grund, auf den Zuschuss zu verzichten, aber es gehört in die Rechnung.
Die Gewinngrenze wird im falschen Jahr geprüft. Für den IAB zählt der Gewinn des Abzugsjahres, für die Sonderabschreibung der Gewinn des Vorjahres der Anschaffung. Ein starkes Jahr kann Sie aus §7g herauskatapultieren, die degressive AfA bleibt aber in jedem Fall.
Die Zelle wird in Teilen geliefert. Cobot, Greifer, Vision-System und Schutzeinrichtung können getrennte Wirtschaftsgüter sein oder eine einheitliche Anlage. Das beeinflusst Nutzungsdauer, Anschaffungszeitpunkt und damit die AfA. Klären Sie mit Integrator und Steuerberater vorab, wie die Rechnung gestellt wird.
Falsche Reihenfolge. Anders als bei Zuschüssen dürfen Sie hier bestellen, bevor irgendjemand etwas genehmigt hat. Wer aber gleichzeitig einen Zuschuss will, muss trotzdem die Regel „Antrag vor Vorhabensbeginn“ einhalten. Beide Welten laufen parallel: Zuschussantrag zuerst, Steuergestaltung danach mit dem Berater.
Der Fahrplan für 2026 und 2027
- Anwendungsfall und Budget festlegen. Ohne belastbare Kostenschätzung lässt sich weder ein IAB bilden noch ein Zuschuss beantragen. Prozessaufnahme, Angebote von zwei bis drei Integratoren, realistische Zellen-Gesamtkosten inklusive Integration.
- Steuerberater vor dem Jahresabschluss einbinden. Die Frage „Bilden wir für 2026 einen IAB?“ muss beantwortet sein, bevor die Steuererklärung 2026 rausgeht, nicht danach.
- Zuschüsse parallel prüfen. BAFA-Beratungsförderung für die Konzeptphase (befristet bis Ende 2026), Landesprogramme wie Digitalbonus Bayern oder GRW für die Hardware, KfW-Förderkredit für die Finanzierung. Alle drei mit Antrag vor der Bestellung.
- Lieferzeit rückwärts rechnen. Zelle bis 31.12.2027 betriebsbereit, sonst entfällt die degressive AfA. Für die Sonderabschreibung und den IAB gibt es diese Frist nicht, sie gelten unbefristet.
- Rechnungsstruktur mit dem Integrator abstimmen. Einheitliche Anlage oder getrennte Komponenten, Lieferdatum und Abnahmeprotokoll dokumentieren.
Fazit
Die Abschreibung ist der unauffälligste Förderhebel für die Cobot-Zelle, und 2026 und 2027 zugleich einer der stärksten. Die degressive AfA mit 30 Prozent steht jedem Betrieb offen, ohne Antrag und ohne Standortbindung, aber nur noch für Anschaffungen bis Ende 2027. Betriebe unter der 200.000-Euro-Gewinngrenze können mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung über 80 Prozent der Kosten bis zum Ende des Anschaffungsjahres steuerlich wirksam machen. Der Effekt ist eine Stundung, kein Zuschuss, aber Liquidität in der Anlaufphase ist genau das, was Cobot-Projekte im Mittelstand am häufigsten scheitern lässt. Planen Sie die Steuerseite deshalb genauso früh wie den Förderantrag: mit einem konkreten Anwendungsfall, einem belastbaren Angebot und dem Steuerberater am Tisch.
Häufige Fragen
Kann ich einen Cobot degressiv abschreiben?
Ja. Eine Cobot-Zelle ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erlaubt §7 Abs. 2 EStG die degressive Abschreibung mit bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr. Im Anschaffungsjahr wird monatsgenau anteilig gerechnet, ein späterer Wechsel zur linearen Methode ist möglich. Ein Antrag ist nicht nötig, die Wahl treffen Sie in der Steuererklärung.
Wer darf den Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG nutzen?
Betriebe, deren Gewinn im Jahr des Abzugs höchstens 200.000 Euro beträgt, unabhängig von Rechtsform und Gewinnermittlungsart. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten dürfen vorab vom Gewinn abgezogen werden, die Investition muss innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre erfolgen und das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Bleibt die Investition aus, wird der Abzug rückwirkend und verzinst aufgelöst.
Lassen sich degressive AfA und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja. Die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG von bis zu 40 Prozent kommt ausdrücklich neben der linearen oder degressiven Abschreibung zum Ansatz und kann auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilt werden. Voraussetzung ist die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr der Anschaffung. Im Beispiel einer 80.000-Euro-Zelle lassen sich so mit Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressiver AfA bis Ende des Anschaffungsjahres rund 82 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen.
Gilt die Abschreibung auch bei Leasing oder Robot-as-a-Service?
Nein. Beim klassischen Leasing und bei Robot-as-a-Service bleibt der Anbieter wirtschaftlicher Eigentümer und schreibt den Roboter ab. Sie buchen die Rate als Betriebsausgabe. Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA setzen voraus, dass die Zelle in Ihrem Anlagevermögen steht. Beim Mietkauf mit Eigentumsübergang ist das in der Regel der Fall, die Einordnung sollte der Steuerberater anhand des Vertrags prüfen.
Bis wann muss die Cobot-Zelle geliefert sein, um die 30-Prozent-AfA zu nutzen?
Die Anschaffung, also Lieferung und Betriebsbereitschaft, muss bis zum 31. Dezember 2027 erfolgen. Die Bestellung allein reicht nicht. Bei üblichen drei bis sechs Monaten Lieferzeit für Cobot, Greifer und Integration sollte die Bestellung spätestens im Frühsommer 2027 ausgelöst werden. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach §7g EStG sind dagegen nicht befristet.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; verbindlich sind das Einkommensteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung und die Auskunft Ihres Steuerberaters. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht. Dieser Artikel ist keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung.